Die Vertretungs-Macht der Kaufleute, darunter Industrie-Produzenten, ist seit 1849 die Handelskammer Bremen. Durch ein quotiertes Wahlverfahren hat jedes Branchen-Cluster eine Repräsentation im Plenum, aus dessen Mitte die Repräsentanten „Präses“ gewählt werden, die den Geschäftsführern Syndici Anweisung geben.
Bremen, als einer der am stärksten im Außenhandel engagierten Städte, hatte sich durch Ausweitung der Stadtgrenzen zu einem Industriestandort entwickelt. Dominant blieben aber die Händler gegenüber den Produzenten.
Darüber hinaus verfügte in den 80iger Jahren die Handelskammer offenbar nicht über Außenhandels-Abteilungen, die die exportierenden Produzenten hätten unterstützen sollen.
Da staute sich neben ggf. verletzter Ehre ein Bedarf an, der speziell von Herrn Egon H. Harms gesehen und gefühlt wurde. Seine zupackende Art sorgte schnell für weitere Unterstützer seiner Visionen, so dass im Juni 1981 bereits ein fertiger Satzungsentwurf einer Gründungsversammlung vorgelegt werden konnte.